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Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat in einer eindringlichen Stellungnahme scharfe Kritik an den Instrumenten des deutschen und europäischen Sicherheitsapparates geübt.TA

In einer Rede, die als direkte Warnung an den sachsen-anhaltischen AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund und andere Regierungskritiker verstanden wird, zeichnete Maaßen das Bild einer zunehmend erodierenden Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und Europa.

Warnung vor sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung Maaßen beschrieb detailliert die Mechanismen, mit denen der Staat und regierungsnahe Netzwerke vermeintliche politische Gegner sanktionieren würden. Er warnte davor, dass Personen, die sich nicht an den politischen Mainstream hielten, mit massiver sozialer Ausgrenzung rechnen müssten. Dazu zähle die gezielte Stigmatisierung als “Verschwörungstheoretiker” oder “Rechtspopulist” in den öffentlich-rechtlichen Medien.

Die Konsequenzen seien verheerend: Maaßen sprach von gekündigten Bankkonten, stornierten Mietverträgen, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder – im Fall von Unternehmern – dem Ausbleiben von Aufträgen. Zudem kritisierte er die Rolle seines ehemaligen Amtes scharf. Der Verfassungsschutz nutze die Einstufung als “Delegitimierer” zur Überwachung von Regierungskritikern. Durch gezieltes Durchsickernlassen von Informationen an die Presse würden Betroffene öffentlich markiert und sanktioniert.

“Zweierlei Maß” und Parallelstrafrecht Besonders brisant sind Maaßens Vorwürfe gegen die Justiz. Er prangerte eine zunehmende “Kriminalisierung von Meinungen” an, etwa durch die extensive Auslegung von Paragrafen zur Volksverhetzung oder Majestätsbeleidigung. Das Bestimmtheitsgebot des Strafrechts sei ausgehöhlt, was zu einer bewussten Rechtsunsicherheit führe. Zudem warf er Strafverfolgungsbehörden vor, aus politischen Gründen mit zweierlei Maß zu messen: Während bei Regierungskritikern selbst kleinste Vergehen “wie mit dem Elektronenmikroskop” verfolgt würden, blieben Verfehlungen bei politisch genehmen Personen oft ungeahndet.

Scharfe Kritik an EU-Sanktionen Auf europäischer Ebene griff Maaßen die Sanktionspraxis des Europäischen Rates an. Ursprünglich für Diktatoren und “Schurkenstaaten” gedacht, würden diese Restriktionen – wie das Einfrieren von Vermögen oder Reiseverbote – nun zunehmend gegen eigene Staatsangehörige oder europäische Bürger (wie etwa in der Schweiz) angewendet. Maaßen nannte dies ein “Parallelstrafrecht”, das ohne richterlichen Beschluss, ohne Anhörung der Betroffenen und ohne fundierte rechtliche Grundlage verhängt werde. Dies sei ein “Hohn” auf rechtsstaatliche Prinzipien und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Fazit und politischer Kontext Maaßens Äußerungen befeuern den laufenden Landtagswahlkampf in Ostdeutschland erheblich. Die AfD, und insbesondere ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, werten diese Warnungen als Bestätigung für ihr Narrativ, wonach der Staat den Verfassungsschutz als politisches Instrument gegen die Opposition missbrauche. AfD-Anhänger sehen in den Schilderungen Maaßens einen Beweis für einen angeblichen drohenden “Gesinnungsstaat”. Sollte die AfD in Regierungsverantwortung kommen, kündigt sie bereits jetzt eine tiefgreifende Umstrukturierung oder gar Abschaffung des derzeitigen Verfassungsschutzes an.

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