Laut den vorliegenden Berichten, auf die sich Siegmund in einer aktuellen Stellungnahme bezieht, nahm der Vorfall seinen Lauf, als der offiziell Bevollmächtigte einer pflegebedürftigen Bewohnerin deren Wahlbenachrichtigung beziehungsweise Briefwahlunterlagen im Heim abholen wollte. Die Einrichtungsleitung oder das Personal sollen dem Angehörigen jedoch mitgeteilt haben, dass die besagten Dokumente seiner Tante bereits geschreddert worden seien.

Irritiert von dieser Auskunft wandte sich der Bevollmächtigte daraufhin an das zuständige örtliche Wahlamt, um den Sachverhalt aufzuklären. Dort nahm der Fall eine unerwartete Wendung: Die Behörde teilte dem Mann mit, dass seine Tante ihre Stimme angeblich bereits per Briefwahl abgegeben habe. Dem Angehörigen wurden daraufhin die eingereichten Unterlagen vorgelegt. Bei der Überprüfung stellte er fest, dass die auf den Dokumenten befindliche Unterschrift nach seinen Angaben nicht von seiner Tante stamme, sondern offensichtlich gefälscht und lediglich „hingekritzelt“ worden sei.
Infolge dieses Vorfalls wurde umgehend Strafanzeige erstattet. Die Behörden müssen nun klären, wer die Unterlagen der Frau entgegengenommen, unrechtmäßig unterschrieben und anschließend an das Wahlamt übermittelt hat. Auch die Rolle des Pflegeheims und die Behauptung, Dokumente seien geschreddert worden, stehen im Zentrum der polizeilichen Untersuchung.

Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund bezeichnete den Vorfall als potenziell „riesengroßen Skandal“ und warnte vor einer möglichen Dunkelziffer ähnlicher Vergehen in weiteren Pflegeeinrichtungen. In seiner Videobotschaft nutzte er den Fall, um das Vertrauen in die Briefwahl generell infrage zu stellen. Siegmund und seine Partei rufen ihre Anhänger dazu auf, auf die Briefwahl zu verzichten und die Stimmen stattdessen ausschließlich persönlich in den Wahllokalen abzugeben. Dies sei die einzige Möglichkeit, um Wahlmanipulationen effektiv vorzubeugen.
Darüber hinaus appellierte der Politiker an die Bürger, im Rahmen ihrer eigenen Familien – insbesondere bei pflegebedürftigen Angehörigen – die Zustellung und Handhabung der Wahlunterlagen streng zu kontrollieren. Bei Ungereimtheiten sollen umgehend die zuständigen Einwohnermeldeämter informiert werden.
Die zuständigen Ermittlungsbehörden prüfen den Fall in Dessau-Roßlau nun konkret. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden maßgeblich dafür sein, ob es sich um die kriminelle Einzeltat einer Einzelperson handelt oder ob strukturelle Schwachstellen im Umgang mit Briefwahlunterlagen in vulnerablen Einrichtungen vorliegen. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.
