Die Landtagssitzung, die von lauten Zwischenrufen und gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt war, verdeutlichte einmal mehr die tiefe politische Spaltung beim Thema Migration und Sozialleistungen.
Siegmund eröffnete seine Rede mit drastischen Schilderungen über angebliche Anreize für Zuwanderer. Er verwies auf mediale Berichte über eine zehnköpfige Familie, die sich aufgrund der deutschen Willkommenskultur auf den Weg mache, in der Hoffnung, in Deutschland Häuser gebaut zu bekommen. Eine solche Familie würde den Steuerzahler in zwei Jahren 160.000 Euro kosten. Er bezeichnete Deutschland als ein Land, in dem „der rote Teppich ausgerollt wird“ und Zuwanderer teilweise die gleichen Sozialleistungen erhielten wie Einheimische, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Deutschland sei zu einem “Sozialmagnet” verkommen, und Flüchtlinge, die durch mehrere sichere Drittstaaten reisten, seien vielmehr “Wirtschaftsmigranten”.
Im Zentrum des AfD-Antrags steht die Forderung, die bestehende Rechtslage konsequent anzuwenden. Siegmund verwies auf Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der arbeitsfähige Asylbewerber zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Die AfD fordere eine flächendeckende Umsetzung in allen Landkreisen, analog zu Beispielen aus Thüringen oder der strengen Asylpolitik der sozialdemokratischen Regierung in Dänemark. Als mögliche Tätigkeitsfelder nannte Siegmund Grünflächenpflege, Straßen- und Bahnhofsreinigung, Erntehilfe sowie die eigenständige Reinigung der Asylunterkünfte, die derzeit oft von bezahlten Dienstleistern übernommen werde.
Siegmund argumentierte, wer vor Krieg und Gewalt fliehe, müsse mit “Bett, Brot und Seife” zufrieden sein und sei bereit, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Wer dies verweigere, müsse “nach Hause fahren”. Er warf den regierenden Parteien vor, die Umsetzung der Arbeitspflicht aus ideologischen Gründen zu blockieren, indem sie Zuwanderer pauschal als traumatisierte Menschen darstellten.
In einer Replik wurde Siegmunds Darstellung teils relativiert. Ein Redner, vermutlich aus den Reihen der CDU, stellte klar, dass Zuwanderer in der Regel keinen pauschalen Asylanspruch, sondern einen zeitlich befristeten Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz erhielten. Er verglich die Situation mit dem Jugoslawienkrieg, nach dem 70 Prozent der Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt seien, und betonte, dass den Menschen klar kommuniziert werden müsse, dass ihr Aufenthalt temporär sei und eine Rückkehr bei Friedenseintritt erwartet werde.
Die Debatte, die in Teilen auf YouTube verbreitet wurde, spiegelt die wachsende politische Brisanz der Migrationsdebatte und den Druck auf die etablierten Parteien wider, auf Forderungen nach Leistungskürzungen und Pflichtarbeit für Asylbewerber zu reagieren.
