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Integrationslotsen in Sachsen-Anhalt: Was hinter dem umstrittenen Förderprogramm steckt

Bundeskanzler Friedrich Merz: Fürchtet euch nicht! | taz.de

Ulrich Siegmund nutzt ein Förderprogramm für Integrationslotsen als Beispiel für seine Kritik an der Ausgabenpolitik Sachsen-Anhalts. Er stellt dabei die Frage, ob öffentliche Mittel für solche Unterstützungsangebote oder für andere gesellschaftliche Aufgaben eingesetzt werden sollten.

Der AfD-Politiker bezeichnete die vorgesehenen Ausgaben als Beispiel dafür, dass staatliche Gelder aus seiner Sicht falsch eingesetzt würden. Zugleich verband er die Debatte mit seinem politischen Konzept, wonach zusätzliche Mittel in Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und soziale Angebote fließen sollten.

Bei der zitierten Beschlussvorlage handelt es sich allerdings nicht um ein bislang unbekanntes Instrument. Das Land Sachsen-Anhalt fördert ehrenamtliche Integrationslotsen bereits seit Jahren. Die offizielle Landesrichtlinie beschreibt sie als Unterstützung für Asylsuchende und Geduldete im Alltag.

Auch die Aufgaben, die Siegmund in seinem Video vorliest, sind in offiziellen Unterlagen tatsächlich aufgeführt. Dazu gehören unter anderem Unterstützung bei Wohnungssuche und Umzug, Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe, Schulbesuche, Hausaufgabenhilfe und Kommunikation.

Hinzu kommen weitere mögliche Tätigkeiten. Die Förderrichtlinie nennt beispielsweise Unterstützung bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Sprachförderung, Orientierung am Wohnort sowie Begleitung bei Gerichts- und Behördenterminen.

Damit ist der Kern seiner Darstellung grundsätzlich nachvollziehbar: Integrationslotsen können in bestimmten Lebensbereichen sehr weitreichende praktische Unterstützung leisten. Allerdings handelt es sich dabei nach der Landesregelung ausdrücklich um ehrenamtliche Tätigkeiten und nicht um ein reguläres Berufsbild.

Dieser Unterschied ist für die Kostenbetrachtung wesentlich. Die offizielle Förderung in Sachsen-Anhalt richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte. Förderfähig sind unter anderem Aufwandsentschädigungen, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorare.

Das Video stellt demgegenüber einen monatlichen Verdienst von mehreren tausend Euro für einen hauptamtlichen Integrationslotsen in den Mittelpunkt. Diese Zahlen lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres auf das sachsen-anhaltische Programm übertragen, weil ehrenamtliche Integrationslotsen und hauptamtliche Stellen unterschiedliche Funktionen haben.

Ein Blick nach Bayern zeigt diese Unterscheidung besonders deutlich. Dort gibt es hauptamtliche Integrationslotsen in 93 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie fungieren vor allem als Ansprechpartner, Koordinatoren und Netzwerker für ehrenamtliche Helfer.

Die bayerische Regelung beschreibt ausdrücklich die Koordination und Unterstützung Ehrenamtlicher als Schwerpunkt. Dazu gehören Informationen, Schulungen, Freiwilligenmanagement und die Vernetzung regionaler Akteure. Das unterscheidet diese hauptamtlichen Stellen vom konkreten ehrenamtlichen Begleitangebot.

Die im Video aufgestellte Rechnung von 500 Personen mit jeweils 3.500 Euro Monatsgehalt ist deshalb als hypothetisches Szenario zu verstehen. Sie ergibt rechnerisch 1,75 Millionen Euro monatlich beziehungsweise 21 Millionen Euro jährlich – nicht als nachgewiesene tatsächliche Ausgabe.

Auch die Zahl von 500 Personen stammt nicht aus einer offiziellen bayerischen Statistik. Sie entsteht im Video dadurch, dass für 93 Kommunen hypothetisch jeweils fünf hauptamtliche Stellen angenommen werden. Diese Annahme eignet sich für ein Rechenbeispiel, belegt aber keine tatsächlichen Personalkosten.

Tatsächlich weist das Bayerische Innenministerium darauf hin, dass die hauptamtlichen Integrationslotsen staatlich gefördert werden. Für die drei im Jahr 2023 neu hinzugekommenen Standorte wurden beispielsweise jeweils bis zu 100.000 Euro jährlich vorgesehen.

Auch in Sachsen-Anhalt existieren entsprechende Strukturen bereits seit längerem. Der Landkreis Harz beispielsweise beschäftigt seit 2016 ehrenamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Nach Angaben des Landkreises waren dort zuletzt 23 vom Landrat berufene Personen aktiv.

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Im Salzlandkreis bestehen ebenfalls Soziallotsenstrukturen. Eine dort veröffentlichte Satzung beschreibt die Tätigkeit als ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete und sieht dafür eine Aufwandsentschädigung vor. Die Finanzierung erfolgt nach der Integrationslotsen-Richtlinie des Landes.

Damit verändert sich auch die politische Bewertung des im Video präsentierten „neuen“ Papiers. Es geht nicht grundsätzlich um die erstmalige Einführung einer völlig unbekannten Leistung, sondern um die konkrete Finanzierung beziehungsweise Fortführung einer bereits bestehenden Förderstruktur.

Die politische Streitfrage bleibt dennoch bestehen. Siegmund argumentiert, dass öffentliche Mittel stärker für deutsche Rentner, Familien, Menschen mit Behinderung, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser eingesetzt werden sollten. Diese Prioritätensetzung ist eine politische Position der AfD und keine objektiv feststehende Bewertung.

Auf der anderen Seite begründet das Land die Förderung mit der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Die Landesrichtlinie bezeichnet Integrationslotsen ausdrücklich als Bestandteil der Unterstützung für Menschen im Alltag und bei gesellschaftlicher Teilhabe.

Interessant ist deshalb weniger die Frage, ob Integrationslotsen „existieren“, sondern welche Aufgaben der Staat und die Kommunen tatsächlich finanzieren wollen. Die offiziellen Unterlagen zeigen, dass das Programm verschiedene Unterstützungsleistungen bündelt und dabei auf ehrenamtliches Engagement setzt.

Die Formulierung, Asyl sei ausschließlich „Schutz auf Zeit“ und danach müsse grundsätzlich die Heimreise erfolgen, ist dagegen eine politische Aussage Siegmunds. Die rechtlichen Voraussetzungen für Aufenthalt, Schutz, Rückkehr oder Abschiebung ergeben sich aus dem Aufenthalts- und Asylrecht und nicht aus dem Integrationslotsenprogramm.

Ebenso lässt sich aus dem Programm nicht ableiten, dass Integrationslotsen Familiennachzug eigenständig finanzieren oder genehmigen. Die offiziellen Unterlagen sprechen von Unterstützung beziehungsweise Begleitung beim Familiennachzug. Entscheidungen über Aufenthaltsrechte und Einreisegenehmigungen liegen dagegen bei den zuständigen staatlichen Behörden.

Die Debatte berührt damit eine größere politische Auseinandersetzung über Integration und staatliche Prioritäten. Die einen sehen in niedrigschwelliger Unterstützung eine Möglichkeit, Behörden und Ehrenamtliche zu entlasten und Teilhabe zu erleichtern. Die anderen hinterfragen Aufwand, Umfang und Zielgruppe solcher Programme.

Auch die aktuelle politische Situation Sachsen-Anhalts gibt der Diskussion zusätzliches Gewicht. Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 erhielt die AfD 43,8 Prozent der Zweitstimmen und wurde mit 39 Sitzen stärkste Fraktion. Eine absolute Mehrheit erreichte sie jedoch nicht.

Ulrich Siegmund gewann zudem seinen Wahlkreis Genthin direkt mit 49 Prozent der Erststimmen. Die AfD-Fraktion konstituierte sich anschließend mit 39 Abgeordneten; Siegmund wurde gemeinsam mit Oliver Kirchner zum Fraktionsvorsitzenden gewählt.

Damit besitzt die von Siegmund vertretene Kritik heute ein erhebliches parlamentarisches Gewicht. Ob daraus tatsächlich eine Änderung der Integrationsförderung folgt, hängt allerdings von den Mehrheitsverhältnissen und den politischen Entscheidungen des neuen Landtags ab.

Die Debatte über Integrationslotsen ist deshalb mehr als eine Auseinandersetzung über einen einzelnen Haushaltstitel. Sie steht exemplarisch für unterschiedliche Vorstellungen darüber, welche Aufgaben der Staat übernehmen sollte und welche Prioritäten bei begrenzten öffentlichen Mitteln gelten sollen.

Festhalten lässt sich: Die im Video genannten Tätigkeitsfelder sind in offiziellen sachsen-anhaltischen Förderunterlagen tatsächlich vorgesehen. Die Darstellung eines flächendeckenden Systems hochbezahlter Integrationslotsen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Ebenso ist die vorgerechnete Summe von 21 Millionen Euro jährlich ein hypothetisches Szenario.

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Die politische Auseinandersetzung wird daher letztlich an konkreten Haushaltszahlen entschieden werden müssen. Entscheidend sind die tatsächlichen Bewilligungen, die Zahl der eingesetzten Ehrenamtlichen, Aufwandsentschädigungen und Verwaltungskosten – und nicht eine Hochrechnung, die auf frei gewählten Annahmen beruht.

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