Zwei-plus-Vier-Vertrag unter Druck? Was an den Vorwürfen gegen Deutschland tatsächlich dran ist

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 bildet eine zentrale völkerrechtliche Grundlage der deutschen Wiedervereinigung. Im Zusammenhang mit der aktuellen deutschen Verteidigungspolitik wird nun erneut darüber gestritten, ob einzelne Entwicklungen mit den damaligen Verpflichtungen vereinbar sind.
Besonders umstritten ist dabei die militärische Entwicklung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Im Zentrum stehen das neue multinationale Führungselement in Rostock, die geplante Vergrößerung der Bundeswehr und die Frage, welche Beschränkungen der Vertrag Deutschland tatsächlich auferlegt.
Eine häufig wiederholte Behauptung lautet, die Sowjetunion habe 1990 eine generelle Zusage erhalten, dass sich die NATO nicht nach Osten erweitern werde. Diese Darstellung entspricht allerdings nicht dem Wortlaut des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag keine Regelung enthält, die eine NATO-Erweiterung über das Gebiet der ehemaligen DDR hinaus untersagt.
Artikel 6 des Vertrags stellte vielmehr klar, dass das Recht des vereinten Deutschlands, Bündnissen anzugehören, durch den Vertrag nicht berührt wird. Die deutsche NATO-Mitgliedschaft wurde damit ausdrücklich nicht infrage gestellt.
Gleichzeitig enthält der Vertrag konkrete militärische Regelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR. Besonders wichtig ist Artikel 5. Danach dürfen ausländische Streitkräfte sowie Atomwaffen und deren Trägersysteme auf diesem Gebiet weder stationiert noch dorthin verlegt werden.
Genau diese Bestimmung spielt bei der Diskussion über das Marinekommando in Rostock eine zentrale Rolle. Im Oktober 2024 wurde dort der Stab Commander Task Force Baltic eingerichtet. Das deutsche Führungselement wurde multinational mit Soldaten aus weiteren NATO-Staaten verstärkt.
Die Konstruktion ist deshalb rechtlich besonders interessant. Nach den Wissenschaftlichen Diensten handelt es sich zunächst um ein nationales Führungselement der Deutschen Marine, das von Rostock aus Aufgaben für die Ostseeregion übernimmt. Im Bedarfsfall kann es jedoch in die NATO-Kommandostruktur integriert werden.
Damit ist die Behauptung, Russland habe einen eindeutigen Vertragsbruch festgestellt und Deutschland habe damit automatisch seine völkerrechtliche Grundlage verloren, nicht ausreichend belegt. Die Rechtslage ist komplizierter und hängt unter anderem davon ab, wie die Stationierung ausländischer Soldaten rechtlich eingeordnet wird.
Die Bundesregierung hat genau diese Frage bereits öffentlich beantworten müssen. Das Auswärtige Amt bestätigte 2024, dass im neuen maritimen Hauptquartier in Rostock ausländische Soldaten eingesetzt werden sollten. Damit war die Frage einer möglichen Vereinbarkeit mit Artikel 5 ausdrücklich Gegenstand der politischen Debatte.
Auch die Personalobergrenze der Bundeswehr wird in der aktuellen Diskussion häufig falsch eingeordnet. Der Vertrag verpflichtete das vereinte Deutschland tatsächlich dazu, seine Streitkräfte auf 370.000 Soldaten zu reduzieren. Diese Regelung gehört zu den historischen Verpflichtungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags.
Deutschland plant inzwischen allerdings einen erheblichen personellen Aufwuchs der Bundeswehr. Die Bundesregierung nennt als langfristiges Ziel 460.000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich Reservistinnen und Reservisten. Vorgesehen sind mindestens 260.000 aktive Kräfte und mindestens 200.000 Reservisten.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags. Die Bundesregierung und andere Völkerrechtler vertreten die Auffassung, dass die damalige Personalbegrenzung durch spätere Entwicklungen beziehungsweise die veränderte sicherheitspolitische Rechtslage anders zu bewerten ist.
Entscheidend ist dabei auch der Unterschied zwischen einer politischen Zielgröße und einer unmittelbar geltenden Vertragsverletzung. Die Zahl von 460.000 bezeichnet eine langfristige Zielstruktur einschließlich Reserve und bedeutet nicht, dass Deutschland bereits heute eine Armee dieser Größe unterhält.
Die Bundesregierung plant den personellen Aufwuchs über mehrere Jahre. Nach ihren Angaben sollen die 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie die 200.000 Reservisten bis Mitte der 2030er-Jahre erreicht werden. Der neue Wehrdienst soll dabei einen wichtigen Beitrag leisten.
Auch die Behauptung, Deutschland dürfe aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrags grundsätzlich keine Waffen außerhalb des eigenen Staatsgebiets einsetzen, ist in dieser Pauschalität nicht haltbar. Der Vertrag enthält umfangreiche Regelungen zur deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, doch daraus lässt sich kein generelles Verbot jeder militärischen Unterstützung eines Drittstaates ableiten.
Ebenso wenig gibt es im Vertrag eine Bestimmung, wonach Deutschland keine Atomwaffen besitzen dürfe, weil dies allein aus der Personalobergrenze folgen würde. Deutschland hat sich vielmehr ausdrücklich zum Verzicht auf atomare, biologische und chemische Waffen verpflichtet.
Die Frage der NATO-Infrastruktur in Ostdeutschland bleibt dennoch politisch sensibel. Das Beispiel Rostock zeigt, dass die Grenze zwischen nationaler deutscher Infrastruktur und multinationaler NATO-Kommandostruktur praktisch und rechtlich genau geprüft werden muss.
Dabei ist auch relevant, dass nach einer Bundestagsantwort Ende 2024 insgesamt 28 Angehörige anderer Staaten im Marinekommando in Rostock tätig waren. Genannt wurden unter anderem Soldaten aus Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen und Schweden.
Von einer offiziellen Kündigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags durch Russland kann auf Grundlage der vorliegenden belastbaren Quellen dagegen nicht gesprochen werden. Ebenso ist nicht belegt, dass dadurch die staatliche Existenz der Bundesrepublik oder der besondere Status Ostdeutschlands automatisch infrage gestellt wäre.
Der politische Kern der Debatte liegt deshalb an anderer Stelle. Deutschland baut seine militärischen Fähigkeiten deutlich aus, während Russland diese Entwicklung im Kontext des Krieges gegen die Ukraine und der europäischen Sicherheitsordnung kritisch betrachtet.

Die wachsende Bundeswehr, der neue Wehrdienst und die stärkere deutsche Rolle innerhalb der NATO markieren tatsächlich eine erhebliche Veränderung der deutschen Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung begründet diese Entwicklung mit der Landes- und Bündnisverteidigung und mit den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa.
Ob einzelne Maßnahmen mit den historischen Verpflichtungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags vereinbar sind, ist dagegen eine juristische Frage, die nicht allein durch politische Aussagen beantwortet werden kann. Gerade bei der Infrastruktur in Rostock ist eine präzise Prüfung des konkreten Status entscheidend.
Die Behauptung, Russland könne durch eine Vertragskündigung die deutsche Wiedervereinigung oder die Existenz der Bundesrepublik rückwirkend aufheben, geht daher deutlich über das hinaus, was aus dem Vertragstext und den öffentlich zugänglichen rechtlichen Bewertungen folgt.
Fest steht jedoch: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bleibt für die deutsche Sicherheitsordnung von großer Bedeutung. Seine Bestimmungen zur ehemaligen DDR, zu ausländischen Streitkräften und zur deutschen Rüstungspolitik sind weiterhin Bestandteil einer kontroversen politischen und völkerrechtlichen Debatte.
Die aktuelle Entwicklung zeigt deshalb weniger einen bereits bestätigten Zusammenbruch der deutschen Rechtsordnung als einen Konflikt über die Interpretation historischer Sicherheitsgarantien in einer grundlegend veränderten europäischen Sicherheitslage. Genau diese Auseinandersetzung dürfte angesichts des deutschen Verteidigungsaufwuchses weiter an Bedeutung gewinnen.

