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Baerbock unter Druck: Streit um die Auswahl des nächsten UN-Generalsekretärs

Baerbock zum UN-Zukunftsgipfel: Vereinte Nationen brauchen "Upgrade" - SWI  swissinfo.ch

Die Kritik an Annalena Baerbock erreicht wenige Wochen vor dem Ende ihrer Amtszeit als Präsidentin der UN-Generalversammlung eine neue diplomatische Dimension. Russland und die USA werfen ihr vor, bei der Auswahl des nächsten UN-Generalsekretärs zu weit in die Zuständigkeiten des Sicherheitsrats einzugreifen.

Baerbock hatte das Amt im September 2025 übernommen und leitet damit die 80. Sitzung der Generalversammlung. Ihre einjährige Amtszeit endet Anfang September 2026. Im Mittelpunkt ihrer Präsidentschaft stand unter anderem das Verfahren zur Nachfolge von António Guterres.

Gerade dieses Auswahlverfahren ist politisch sensibel. Guterres scheidet Ende 2026 nach zwei Amtszeiten aus. Gegenwärtig befinden sich acht Kandidatinnen und Kandidaten im Rennen, während die entscheidende Empfehlung weiterhin vom 15-köpfigen Sicherheitsrat ausgesprochen werden muss.

Annalena Baerbock bei den Vereinten Nationen in New York. Bildquelle: Tagesschau; UN-Generalversammlung.

Baerbock hatte sich während ihrer Amtszeit ausdrücklich für ein transparentes, inklusives und glaubwürdiges Auswahlverfahren ausgesprochen. Die Vereinten Nationen haben tatsächlich öffentliche Dialoge mit den Bewerbern organisiert, die unter ihrer Leitung stattfanden und live übertragen wurden.

Diese Initiative entspricht einer Reform des Auswahlprozesses, durch die Kandidaten ihre Vorstellungen vor Mitgliedstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft präsentieren können. Die Generalversammlung erhält damit eine sichtbarere Rolle, auch wenn die formale Entscheidung weiterhin einem anderen Verfahren folgt.

Genau an diesem Punkt entzündet sich nun der Konflikt. Nach Darstellung des ZDF werfen sowohl Russland als auch die Vereinigten Staaten Baerbock vor, die Rolle der Generalversammlung gegenüber dem Sicherheitsrat ausweiten zu wollen.

Der russische UN-Botschafter Wassili Nebensja kritisierte in New York insbesondere die Rolle, die Baerbock sich selbst im Auswahlprozess zuschreiben wolle. Moskau sieht darin eine mögliche Einmischung in einen Bereich, der maßgeblich beim Sicherheitsrat liegt.

Die amerikanische Kritik fiel ebenfalls deutlich aus. US-Botschafterin Jennifer Locetta sprach laut ZDF von einer „Kompetenzüberschreitung“ und einem unverantwortlichen Vorgehen. Washington betonte zugleich, dass der Sicherheitsrat auch Kandidaten berücksichtigen müsse, die nicht an einem Dialog der Generalversammlung teilgenommen hätten.

Damit stehen zwei unterschiedliche Vorstellungen über die Gewichtung der UN-Institutionen gegenüber. Auf der einen Seite steht der Anspruch, die Generalversammlung stärker einzubinden. Auf der anderen Seite beharrt der Sicherheitsrat auf seiner zentralen Rolle beim Auswahlverfahren.

Die Charta sieht eine Beteiligung beider Organe vor. Nach dem etablierten Verfahren empfiehlt der Sicherheitsrat einen Kandidaten oder eine Kandidatin, anschließend erfolgt die Ernennung durch die Generalversammlung mit ihren 193 Mitgliedstaaten.

Der Konflikt ist deshalb weniger eine persönliche Auseinandersetzung als vielmehr ein institutioneller Streit über Zuständigkeiten. Auch der frühere deutsche UN-Botschafter Christoph Heusgen bezeichnete die Kontroverse als älteren Konflikt zwischen Sicherheitsrat und Generalversammlung.

Baerbocks Vorgehen lässt sich dabei durchaus mit ihren eigenen öffentlichen Aussagen verbinden. Sie hatte bereits bei der Einleitung des Auswahlprozesses erklärt, dass sie Transparenz und eine inklusive Beteiligung der Mitgliedstaaten sicherstellen wolle.

Im November 2025 unterzeichnete Baerbock gemeinsam mit dem damaligen Präsidenten des Sicherheitsrats das Schreiben, mit dem das Auswahlverfahren offiziell gestartet wurde. Darin wurde ausdrücklich auf die Grundsätze Transparenz und Inklusivität verwiesen.

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Auch die späteren Veranstaltungen waren keine informellen Einzelinitiativen ohne institutionellen Rahmen. Die Generalversammlung veröffentlichte Termine und Modalitäten, während die Gespräche mit den Bewerbern nach einer entsprechenden Resolution der Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.

Die politische Brisanz entsteht vielmehr dadurch, dass Baerbock den Sicherheitsrat offenbar dazu aufforderte, Kandidaten nicht allein deshalb auszuschließen, weil sie zuvor nicht an einem Dialog mit der Generalversammlung teilgenommen hatten. Genau diese Forderung stieß auf Widerstand.

Für die USA ist das besonders relevant, weil Washington zu den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats gehört. Auch Russland verfügt dort über ein Vetorecht. Beide Staaten haben deshalb ein unmittelbares institutionelles Interesse am weiteren Ablauf des Auswahlprozesses.

Gleichzeitig ist die Generalversammlung mit ihren 193 Mitgliedstaaten das größere politische Forum innerhalb der Vereinten Nationen. Öffentliche Anhörungen können Kandidaten stärker der internationalen Öffentlichkeit aussetzen und politische Positionen transparenter machen.

Der aktuelle Streit zeigt damit ein grundlegendes Spannungsverhältnis innerhalb der Vereinten Nationen: Einerseits wächst der Druck nach mehr Transparenz und Beteiligung, andererseits bleibt die besondere Machtstruktur des Sicherheitsrats bestehen. Beide Elemente stehen im derzeitigen Auswahlprozess nebeneinander.

Hinzu kommt die geopolitische Dimension. Baerbock hatte als deutsche Außenministerin eine klare Linie gegenüber Russland vertreten und die Unterstützung der Ukraine sowie Sanktionen gegen Moskau unterstützt. Ihre politische Vergangenheit bildet deshalb einen zusätzlichen Hintergrund für die russische Kritik.

Allerdings lässt sich aus dieser Vorgeschichte allein nicht ableiten, dass die jetzigen Einwände ausschließlich politisch motiviert sind. Die Kritik betrifft konkret das Verhältnis zwischen Generalversammlung und Sicherheitsrat sowie die Frage, wie weit die Präsidentin der Generalversammlung das Verfahren beeinflussen darf.

Für Baerbock steht deshalb weniger die Frage im Mittelpunkt, welches persönliche Amt sie nach ihrer UN-Präsidentschaft übernehmen könnte. Entscheidend ist vielmehr, mit welchem politischen und diplomatischen Eindruck sie ihr einjähriges Mandat in New York beendet.

Ihre Amtszeit endet Anfang September, wenn der Außenminister Bangladeschs, Khalilur Rahman, die Präsidentschaft der Generalversammlung übernimmt. Damit fällt die aktuelle Kontroverse unmittelbar in die Schlussphase von Baerbocks Präsidentschaft.

Der Auswahlprozess für den neuen Generalsekretär geht derweil weiter. Die acht derzeit bekannten Bewerber haben ihre Positionen in öffentlichen Dialogen vorgestellt; anschließend wird der Sicherheitsrat eine entscheidende Rolle bei der weiteren Auswahl übernehmen.

Politisch bleibt damit eine zentrale Frage offen: Wie viel Einfluss soll die Generalversammlung auf die Auswahl des Generalsekretärs erhalten, ohne die festgelegten Kompetenzen des Sicherheitsrats zu verändern? Genau diese institutionelle Frage steht hinter der aktuellen Auseinandersetzung.

Die Kritik aus Washington und Moskau macht deutlich, dass Baerbocks Anspruch auf ein transparenteres Verfahren nicht ohne Widerstand bleibt. Zugleich zeigen die öffentlichen Dialoge, dass die Generalversammlung bereits heute stärker in den Auswahlprozess eingebunden ist als bei früheren Verfahren.

Am Ende wird nicht Baerbock allein über die künftige Struktur des Auswahlprozesses entscheiden. Die Entscheidung über den nächsten UN-Generalsekretär bleibt in ein komplexes Zusammenspiel aus Generalversammlung, Sicherheitsrat und den Interessen der Mitgliedstaaten eingebettet. Der Streit um Baerbocks Rolle dürfte deshalb weitergehen.

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